Bildungspolitik

Wikipedia-Definitionen zu Bildung und Zweitem Bildungsweg: Einstieg zum Blogkarneval

ImpressumAls Vorbereitung auf den Blogkarneval: Bildungspolitik, der nächste Woche startet, vorab einige Definitionen zu den wesentlichen Aspekten.

Die wichtigsten Verlinkungen aus den Artikeln habe ich auch im Text hier verlinkt – aber es ist auf alle Fälle empfehlenswert, auch auf die Originalseiten zu gehen, da hier vernetzt noch sehr viele interessante und weiterführende Informationen zu finden sind.

Bis nächste Woche – ich freue mich schon auf viele interessante Ideen und Ansätze!

Bildungspolitik in Deutschland (Quelle: Wikipedia)

Zur Bildungspolitik gehört in Deutschland die Verwaltung der Schulen und Hochschulen, die im Wesentlichen auf Länderebene von den Kultusministerien wahrgenommen wird.

Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer (Kulturhoheit). Dies hat dazu geführt, dass sich die Schulsysteme in Deutschland teilweise stark zwischen den Bundesländern unterscheiden. Durch die regelmäßigen Kultusministerkonferenzen wird allerdings versucht, die wichtigsten Dinge einheitlich zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Dauer der Schulferien und ihre Terminierung sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der Lehrpläne, Abschlussprüfungen am Gymnasium (siehe auch: Zentralabitur), der Anzahl von Schuljahren (12 oder 13 Jahre), dem Fächerangebot, den Schultypen (siehe auch: Gesamtschule) und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule (siehe auch: Orientierungsstufe). Teilweise gibt es aber auch innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede: So wird im größten Teil Baden-Württembergs als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet, nur entlang der Grenze zu Frankreich, Französisch.

Ähnlich sieht es bei den Hochschulen aus: Unterschiede gibt es hier insbesondere bezüglich der Finanzierung und möglicher Studiengebühren. In diesem Bereich, der Hochschulbildungspolitik, wurden Versuche des Bundes, sich in die Bildungshoheit der Länder einzumischen, in den vergangenen Jahren nicht zuletzt vom Bundesverfassungsgericht untersagt (siehe z.B. Juniorprofessur). Umstritten bleibt auch, welche Rolle die Europäische Union und ihre Organe in Fragen der Bildungspolitik einnehmen dürfen und wie auf internationaler Ebene angesiedelte Abkommen (z.B. im Europarat) bzw. Absprachen (z.B. durch den Bologna-Prozess) auf die Politik der Länder zurückwirken.

Da die Bundesländer für die Bezahlung der Lehrer und Professoren sowie den Bau der Schulgebäude zuständig sind, spiegeln diese Bereiche oft auch die aktuelle finanzielle Lage des Bundeslandes wider.

Neben der Kultusministerkonferenz dient auch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung der Koordination der Bildungspolitiken der 16 Bundesländer.

Über das 1994 gegründete Centrum für Hochschulentwicklung übt die Bertelsmann-Stiftung erheblichen Einfluss auf die deutsche Bildungspolitik aus.

Der UN-Bildungsbeauftragte Vernor Muñoz übte im Februar 2006 Kritik an der mangelnden Chancengleichheit in der deutschen Bildungspolitik, Bildung sei in Deutschland von sozialer Herkunft abhängig wie in wenig entwickelten Ländern sonst. Muñoz kritisierte auch den Föderalismus in der Bildungspolitik.

Erwachsenen- und Weiterbildung (Quelle: Wikipedia)

Erwachsenenbildung (Weiterbildung) wird definiert als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“.[1]

Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.[2][3]

Die Begriffe Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Andragogik werden in der Fachliteratur zunehmend synonym, in einzelnen Artikeln auch additiv verwendet.[4]

Das Berichtssystem Weiterbildung des deutschen Wissenschaftsministeriums unterscheidet:

die Berufliche Weiterbildung
die Allgemeine Weiterbildung
die Politische Weiterbildung
das Informelle Lernen
das lebenslange Lernen.
Weiterhin gibt es Einrichtungen, die Weiterbildung ausschließlich über das Internet als E-Learning betreiben. Eine neue Form, die Präsenz- und E-Learning-Phasen verbindet, wird unter dem Namen Blended Learning angeboten. Nicht zur Erwachsenenbildung / Weiterbildung gehört jedoch der Bereich der Beruflichen Bildung incl. Beruflicher Schulen, Kollegs oder Handelsschulen.

Neben der Teilnahme an Vorlesungen/Vorträgen und Seminaren zählen zur Weiterbildung auch:

Fernunterricht
computergestütztes Lernen
Training on the job (Fortbildung am angestammten Arbeitsplatz in einem Unternehmen)
Training near-the-job (Fortbildungsmaßnahmen im Unternehmen, aber nicht am bisherigen Arbeitsplatz)
Training off the Job (Weiterbildung, die außerhalb eines Unternehmens stattfindet)
selbstorganisiertes Lernen.
Für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung werden eigene theoretische Grundlagen und Methoden entwickelt oder adaptiert

Zweiter Bildungsweg (Quelle Wikipedia)

Als Zweiten Bildungsweg bezeichnet man die Bildungsangebote, die Menschen, die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normaldurchlauf der Regelschule erworben haben, die Möglichkeit zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen geben. Ein Grund kann hierbei z.B. das zweimalige Nichtbestehen der Abiturprüfung sein. An Stelle des Begriffes Zweiter Bildungsweg wird in Kultusministerien auch der Name „Schule für Erwachsene“ (SfE) verwendet

Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen, Telekolleg, Fernschulen oder die Schule für Erwachsenenbildung Berlin bereiten ihre Schüler auf sogenannte „externe Abschlüsse“ (Nichtschülerprüfungen) vor oder prüfen ihre Schüler intern.

Von besonderer Bedeutung sind die Abendgymnasien und Kollegs. Hierbei handelt es sich im Unterschied zu privaten Trägern um kostenfreie staatliche allgemeinbildende Schulen, die unter analogen Bedingungen wie die gymnasiale Oberstufe organisiert sind und auf denen berufstätige oder berufserfahrene Erwachsene ihr Abitur (3-4 jährige Kurse) und die allgemeine Fachhochschulreife (2-3 jährige Kurse) nachholen können. Man bezeichnet diese Schulen auch als Gymnasien für Erwachsene.

Im Sinne der Chancengleichheit wurden diese Angebote in Deutschland seit 1949 (Gründung der ältesten Abendgymnasien und Kollegs) eingerichtet, um jungen Erwachsenen dadurch neue Möglichkeiten zu geben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Eine zweite Gründungswelle von Schulen des Zweiten Bildungswegs erfolgte sei 1967 im Zuge der allgemeinen Bildungsexpansion. Damit werden Ansätze aus den 1920er Jahren (Arbeiterbildungsvereine) wieder aufgegriffen.

Mit der wachsenden Notwendigkeit lebenslangen Lernens wird der Wechsel zwischen aufsteigender allgemein bildender (schulischer) Qualifikation und beruflicher Erfahrung zunehmen, die Bedeutung des Zweiten Bildungswegs stärken und ihm den Charakter der nachträglichen Kompensation versäumter Bildungsanstrengungen nehmen.

Der Begriff der Chancengleichheit wird insofern relativiert, als zwar der zweite Bildungsweg noch frei von Gebühren ist oder zum Teil durch das BAföG gefördert wird. Jedoch findet danach ein Aussieben statt, aufgrund der Altersgrenze von 30 Jahren (siehe Absatz „Benachteiligung“).

Traditionell ist der Zweite Bildungsweg ein Teil der Erwachsenenbildung, allerdings sind inzwischen auch viele Jugendliche ohne Schulabschluss von Ausbildungsmangel und Arbeitslosigkeit betroffen und auf entsprechende Angebote angewiesen, die sie unter anderem in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen bekommen können. Angesichts dieser Situation unterliegen die auf dem Zweiten Bildungsweg erworbenen Abschlüsse in besonderem Maße dem Bildungsparadox und werden häufig nicht als gleichwertig zu „regulären“ Schulabschlüssen betrachtet.

Bildungschance (Quelle: Wikipedia)

Bildungschance bezeichnet die Chance von Personen oder Personengruppen am Bildungssystem teilzunehmen, Bildung zu erlangen.

Für die Unterschiedlichkeit der Bildungschancen einzelner wird in westlichen Industrienationen heute insbesondere die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Milieu verantwortlich gemacht. In anderen Staaten oder Gesellschaftssystemen kann der Hauptgrund aber auch die Zugehörigkeit zu einer Religion, Rasse oder einem Geschlecht sein.

Der soziale Status, als die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Milieu gilt als mitverantwortlich für den Bildungserfolg. In diesem Zusammenhang wird auch von schichtspezifischer Ungleichheit der Bildungschancen gesprochen. Als Gründe werden angeführt:

der familiäre Hintergrund: Zwischen dem Bildungsniveau der Eltern und dem ihrer Kinder findet sich oft ein signifikanter Zusammenhang. Deren Erfahrungen und Erfolg im Bildungssystem gilt als mitverantwortlich für den Erfolg der nachfolgenden Generation. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu prägte in diesem Zusammenhang auch den Begriff Kulturelles Kapital oder Bildungskapital.
ungleiche Einkommensverteilung: bei geringem Einkommen besteht kaum eine Möglichkeit, schulexterne Angebote wie kostenpflichtige Nachhilfe in Anspruch zu nehmen. Auf Privatschulen, die gegebenenfalls mehr individuelle Förderung bieten, kann nicht ausgewichen werden. Im Hochschulbereich können Studiengebühren zur Hürde werden.
räumliche Segregation: Durch soziale Segregation, die räumliche Trennung sozialer Gruppen, treffen Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Milieus seltener auf Angehörige gehobenerer Bildungsschichten. Die Qualität einer Bildungseinrichtung kann dabei mit der sozialen Zusammensetzung der Einwohnerschaft bestimmter Stadtviertel korrelieren: Die „besseren“ Schulen finden sich in „besseren“ Vierteln.

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine statistische Bildungsbenachteiligung, die international kritisiert wird. Studien belegen eine Korrelation von Bildungschancen und sozio-ökonomischer Herkunft. Das Bundesministerium für Bildung schloss 2006 daraus: Es „entscheidet in keinem anderen Industriestaat die sozio-ökonomische Herkunft so sehr über den Schulerfolg und die Bildungschancen wie in Deutschland.“[1]

Im deutschen Bildungssystem sind bislang die formalen Voraussetzungen auf Chancengleichheit erfüllt:

Es gibt nicht nur ein Recht auf Schulbesuch, sondern sogar Schulpflicht.
Der Schulbesuch ist, bedingt auch durch die Lernmittelfreiheit, kostenlos.
Das Curriculum ist an allen staatlichen Grundschulen grundsätzlich gleich.
Diese formalen Voraussetzungen für Chancengleichheit sind im konkreten Fall häufig bedroht. Beispiel dafür sind:

Für Migrantenkinder gilt nur bedingt die Schulpflicht.
Der kostenlose Schulbesuch wird durch die Aufhebung des Zuschusses für Fahrtkosten und Bücher in Nordrhein-Westfalen, so wie der Einführung von Büchergeld in Bayern und Hamburg konterkariert. Da auch die Übermittagsbetreuung kostenpflichtig ist und die Kinderarmut in Deutschland explosiv gewachsen ist, kann auch nur von einer kostenlosen Halbtagsschule gesprochen werden, nicht jedoch von einer kostenlosen Ganztagsschule.
In Nordrhein-Westfalen wird durch die Aufhebung der Grundschulbezirke 2008 ein zunehmendes soziales Auseinanderklaffen verschiedener Grundschulen in Kauf genommen, wodurch ein formal gleiches Curriculum unmöglich gemacht wird.[2] Die Grundschulbezirke und die Verpflichtung der Eltern ihre Kinder in diese Bezirke einzuschulen hatte den Hintergrund eine soziale Ghettoisierung der Schulen zu verhindern.
Eine neue Studie weist zudem auf einen deutlichen Unterschied zwischen Land- und Stadtkindern hin. So wechseln in Schwaben (Bayern) auf dem Land nur 22 Prozent der Mädchen von der Grundschule auf das Gymnasium. In der Stadt dagegen gehen 44 Prozent der Mädchen auf die Oberschule – trotz gleicher Noten. Mögliche Gründe sind u.a. das traditionelle Rollenverständnis, weite Wege, schlechte Busverbindungen und die geringe Auswahl an Fachgymnasien. [3]
Kinder von Eltern mit höherem Einkommen haben prinzipiell bessere Entwicklungsmöglichkeiten, da sich die finanziellen Spielräume, die für die Bildung eine Rolle spielen, deutlich unterscheiden. So stehen wohlhabenden Familien deutlich mehr bildungsfördernde Instrumente im Elternhaus zu Verfügung als ärmeren Schichten. Diese Ungleichheit setzt sich fort in der Kostenpflichtigkeit von Kindergärten und Kindertagesstätten. Gerade die Verfügbarkeit von Plätzen in Kindertagesstätten ist in Westdeutschland sehr gering, sodass auch vielen interessierten Familien diese Förder- und Betreuungsmöglichkeit nicht zur Verfügung steht.

In einer Studie[4] der Konrad-Adenauer-Stiftung wird die heutigen Gesellschaft Deutschlands in drei „Lebenswelten“ getrennt. Ihr wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die Sorge von Eltern um die Ausbildung ihrer Kinder in den drei sozialen Schichten: Unterschicht, Mittelschicht und Oberschicht. Eltern der Mittelschicht versuchen, ihre Kinder von Kindern der Unterschicht fernzuhalten. Abgrenzbar ist die Unterschicht von der sehr breiten Mittelschicht im Wesentlichen dadurch, das sich die Eltern in der unteren Schicht kaum um die schulischen Belange ihrer Kinder kümmern oder kümmern können. Es handelt sich hier um etwa 5% der in einer Studie erfassten Eltern. Noch schärfer, als die Trennung zwischen Mittelschicht und Unterschicht ist die Trennung zwischen Mittelschicht und Oberschicht. Diese Trennung ist weitgehend unüberwindbar. Kinder, die in die Oberschicht eingeordnet werden können, erfahren eine von materiellen Beschränkungen weitgehend losgelöste Förderung durch ihre Eltern, Helfer und private Schulen.

Internationale Vergleichsuntersuchungen wie die IGLU-Studie für Viertklässler, die PISA-Studie für 15-Jährige und der EURO-Student-Report stellen fest, dass im deutschen Bildungssystem die bestehenden Verhältnisse in einem besonderen Maß bei den kommenden Generationen aufrechterhalten werden. Dies liegt neben der verpassten frühkindlichen Förderung auch an der schwachen personellen Ausstattung der Schulen, die eine individuellere Betreuung der Kinder schwer möglich macht und so die Aufgabe der Förderung stärker in den Elternhäusern bleibt. Insbesondere Kinder aus Arbeiterfamilien haben kaum Chancen auf eine höhere Bildung. In jüngster Zeit sind deren Chancen nochmals deutlich gesunken. Während 1986 die Wahrscheinlichkeit, ein Studium zu beginnen, bei Beamtenkindern 9 mal so hoch wie bei Arbeiterkindern war, lag sie 2003 20 mal so hoch. Dazu trägt – in Kombination mit den oben genannten Ungleichheiten – vor allem die frühe Zuordnung in die Oberschultypen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) bei, die hier in der Regel nach der 4. Klasse geschieht. (Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die noch eine sechsjährige Grundschule haben.) Die außer- und vorschulischen Einflüsse (zum Beispiel die Erziehung in den Familien) können durch die kurze Grundschulzeit kaum ausgeglichen werden. Auch der 2. Bildungsweg, der in Deutschland breit ausgebaut ist, kann diesen Effekt kaum korrigieren.

In den 1960er und 1970er Jahren gab es verstärkt Versuche, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Ausgangspunkt war der Sputnikschock und die Feststellung, dass durch die bestehenden Verhältnisse die Fähigkeiten von vielen Menschen nicht optimal ausgenutzt werden. Ralf Dahrendorf prägte in diesem Zusammenhang das Bild des katholischen Arbeitermädchens vom Lande, deren Bildungsbedürfnisse nicht angemessen respektiert würden und die besonders zu fördern sei. Ansätze zur Förderung dieser Bildungsreserve waren beispielsweise die Abschaffung der Studiengebühren und die Einrichtung von Lernmittelfreiheit, BAföG, Schüler-BAföG, Schulbussen, Oberstufenzentren, Gesamtschulen und Gesamthochschulen. Allerdings werden einige Maßnahmen momentan rückgängig gemacht: Sämtliche Gesamthochschulen wurden 2003 wieder geschlossen. Neben der Einrichtung von Langzeitstudiengebühren werden nun in einigen Bundesländern Studiengebühren ab dem 1. Semester erhoben. Bedenklich ist auch die zunehmende Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Ebenso wird kritisiert, dass in NRW ab 2006 Eltern die Möglichkeit haben sollen, die Grundschulen für ihre Kinder auszusuchen (Gefahr einer verstärkten Ghettoisierung)[2]

2 Kommentare

  • ponyQ

    Im Moment hört man allerorten dieses „Gymnasium für alle“…
    Im Saarland sieht das so aus, dass die Empfehlungen für weiterführende Schulen nicht mehr verbindlich sind und damit „alle auf´s Gymnasium können“.

    Dort bestehen werden aber angesichts der Schulstruktur vermehrt nur die, deren Eltern sie selbst oder über teuren Nachhilfeunterricht unterstützen können:
    http://ac.ht/lc/2010/05/spar-gymnasium-fur-alle-im-saarland/

    Zur Illustration der Trennung von Oberschicht und „tieferen“ Schichten:
    http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama408.html

    Ich frage mich, wie viele Menschen nach einem derart hindernisreichen 1.Bildungsweg überhaupt noch das Selbstvertrauen haben, sich im Rahmen eines 2.Bildungsweges den dort ebenfalls auftauchenden Hindernissen zu stellen ?

    „Dass ich paranoid bin, heißt nicht, dass ich nicht verfolgt werde.“ (Woody Allen)
    – aber möglicherweise ist es auch meine ganz persönliche selektive Wahrnehmung und reine „Einbildung“, dass das Wort „Bildung“ sich zwar ganz gut auf der politischen Fahne macht, aber die Fahnenträger auf tatsächlich informierte und dann eventuell auch unpraktisch kritische Bürger nicht so wirklich scharf sind ?

    Statt endlich insgesamt mehr Geld in Bildung zu investieren, zieht man an einer Stelle (z.B. Gymnasien) Ressourcen ab , weist sie einer anderen Stelle (z.B. Gesamtschulen) zu und wundert sich unschuldig, wenn die beiden Stellen sich untereinander in die Haare kriegen…
    Das fällt dann unter „Bildungsneid“ 😉

    LG,evi.

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