Förderung

Mehr Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang

ChancengleichheitIn einer Pressemitteilung vom 04.12. fordert Frau Schavan »Mehr Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang«. Anlass dieser Pressemitteilung ist der Start einer neuen Runde des Auswahlverfahrens für ein Aufstiegsstipendium.

Dieses Stipendium soll vor allem Menschen, die bereits in Ausbildung und/oder Beruf Kompetenz und Einsatz gezeigt haben, ermöglichen ein Studium zu absolvieren.

Zitat aus der Pressemitteilung:

»Dabei sind rund 40 Prozent älter als 30 Jahre. Die Hälfte studiert in einem berufsbegleitenden Studiengang«

Es handelt sich hier um eine der wenigen Stifungen, die nicht bei einer Altersgrenze von 30 Jahren eine Barriere errichten. Als dieses Stipendium eingeführt wurde, hat man sich in den Förderrichtlinien unter anderem an den Richtlinien für Bafög ausgerichtet, welche damals – als Folge des Bologna-Prozesses – nur ein erstes berufsqualifizierendes Studium förderten, sprich bis zum Bachelor-Abschluss. Mittlerweile gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Bafög für ein Masterstudium. Leider ist diese Möglichkeit in den Förderungsrichtlinen des Aufstiegsstipendiums noch nicht vorgesehen. Ich hoffe darauf, dass sich dies noch ändern wird und auch hier die Altersgrenze von 30 (ein noch strittiger und nicht länder-einheitlich geregelter Punkt beim Bafög) nicht eingeführt wird.

Auch wenn der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss gewertet wird, kann das doch – gerade bei diesem Stipendium, das auf Menschen zielt die alle bereits beruflich qualifiziert sind!!! – nicht das Förderungskriterium sein. Hier bleiben doch dann diejenigen auf der Strecke, die einen Studienabschluss nicht nur anstreben, um im bisherigen Tätigkeitsfeld bessere Aufstiegsmöglichkeiten zu haben. Ein Studium sollte doch nicht nur Mittel zu einem spezifischen Zweck sein, sondern auch ganz neue Perspektiven ermöglichen.
Für mich zum Beispiel ist mein Studium dann abgeschlossen, wenn ich promoviert habe. Dazu ist ein Master zwingend notwendig.

Wie soll aber jemand, der schon jahrelang gearbeitet hat und sich vielleicht außerdem für eine Familienauszeit zur Kindererziehung entschlossen hat, dann noch vor dem 30sten Lebensjahr ein Masterstudium machen? So ganz passen also Ziele und Umsetzung der Initiative »Mehr Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang« noch nicht zusammen, denn:

Solange diese neue Barriere bestehen bleibt, heisst das im Klartext (vor allem für Frauen): entweder Kinder oder wissenschaftliche/akademische Karriere

4 Kommentare

  • Sabine

    Diesen lesenswerten Kommtar bekam ich per Uni-Moodle – ich darf ihn Euch hier reinkopieren:

    Hallo Sabine,

    in den meisten Punkten stimme ich dir zu. Allerdings würde ich die Argumentation nicht zu sehr nur auf Frauen ausrichten, denn Männer haben das gleiche „Altersschicksal“.
    Oft ist man in den 30 schon an der obersten Stufe der nichtakademischen Karriereleiter angekommen und kann eine neue Stufe nur mit einem Studium erklimmen.
    Mit 30 z.B. muss man immerhin noch 37 Jahre bis zur gesetzlichen Rente arbeiten. Es ist also durchaus verständlich, wenn man in diesem Alter (mit der 3 am Anfang) sich weiter entwickeln will. Ganz abgesehen von diesen beruflichen Intentionen darf man auch nicht vergessen, dass man seinen geistigen Horizont womöglich erweitern will.
    So viel zu den Gründen der „Spätstudierer“, wie sieht es mit den Bedingungen für deren Studium aus?
    Es hat sich sicherlich einiges gebessert und es gibt mehr Optionen sich auch im „hohen Alter“ akademisch weiterzubilden. Dafür aber ein Stipendium zu wollen grenzt schon fast an Landesverrat. Man ist schließlich in einem Alter in dem man ein festes Einkommen, dass es einem ermöglichen sollte die zusätzlichen Studienkosten selbst zu tragen, erzielen sollte. Da haben es die armen „Normalstudenten“ schon schwieriger, so direkt nach dem Abi und mit schlecht bezahlten Aushilfsjobs, womöglich noch mit der ersten eigenen Wohnung, weil die Uni so weit weg vom Elternhaus ist. Dass die 30er womöglich eine Familie zu ernähren haben spielt dabei keine Rolle, dafür haben sie ja auch richtige Berufe.

    So viel zur Polemik.

    Wir brauchen mehr Förderung in allen Bereichen, bei den „normalen“ Studenten und den „Spätstudenten“. Staatliche Förderung alleine reicht hier allerdings nicht aus. Wir brauchen mehr Stipendien von Stiftungen aber auch von Unternehmen. Eine Altersgrenze ist dabei eher kontraproduktiv, allerdings kann man bei privaten Anbietern nur bedingt mit „sozialen Argumenten“ punkten. Da ist die Rechnung ganz einfach. Fördere ich einen jungen Studenten, dann kann der seine Kompetenzen länger ins Unternehmen einbringen als ein älterer Student. Außerdem werden die Grundsteine und Weichen für Karrieren vor der magischen Altersgrenze von 40 gelegt bzw. gestellt und wer es bis dahin nicht geschafft hat den muss man auch nicht fördern.
    Eine weitere Fördermöglichkeit für Spätstudenten wäre es die Unternehmen mit Anreizen (über deren Ausgestaltung müsste man sich noch Gedanken machen) zur Förderung ihrer studienwilligen Mitarbeiter zu animieren.

    Eine allgemeine Anmerkung zum Thema Erwachsenenbildung. In Deutschland wurde dies bisher zu sehr vernachlässigt und das Potential, dass in diesen „alten Köpfen“ steckt wurde nicht genutzt. Hier bedarf es eines Paradigmenwechsels und der Entdeckung einer neuen Zielgruppe, die gebildet werden will. Dies ist auch ein Punkt, den die Tarifpartner viel stärker aufgreifen und umsetzen müssen.

    Zum Thema Chancengleichheit kann ich nur sagen, dass es sich dabei um einen theoretischen Begriff handelt. In der Realität gibt es keine Chancengleichheit. Es gibt immer Menschen die aus den verschiedensten Gründen bessere Chancen haben und Menschen die schlechtere Chancen haben. Das Ziel muss also sein eine Chancenangleichung zu erzielen, eine Gleichheit wird es nie geben.

    Gruß Micha

  • raquel

    Hallo Sabine,

    Hast Du auch schon mal gelesen, dass promovieren auch mit nur Bachelor möglich ist, bei entsprechenden Bewertungen ? Ich weiss nur nicht mehr wo…

    LG

    raquel

  • Sabine

    Hallo Raquel,
    ja, hier: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,581174,00.html

    Allerdings habe ich dazu ein bisschen recherchiert (steht auch auf der Liste der Artikel die ich noch schreiben will/werde) und diese Promotionen dauern dann sehr lange und entsprechen im Grunde dann einem Masterstudium, auch wenn das Kind dann einen anderen Namen trägt.

    Und ehrlich gesagt, ich fände es auch gar nicht gut, wenn der Bachelor zum promovieren reichen würde – denn solche Titel und Abschlüsse sollten ja nicht nur schmücken, sondern auch etwas aussagen. Und da würde so eine Verkürzung schon entwerten (meine Meinung) ?

    LG Sabine

  • Daniela

    Liebe Sabine,
    Liebe Grüße aus Österreich mit dem gleichen Problem. Bei uns heißt das ganze Selbsterhalterstipendium (12 x ca. € 650,–), das dir zusteht, wenn du mind. 3 Jahre vollständige Berufstätigkeit (Lehre zählt da nicht voll) und noch keinem akademischen Abschluss vorweisen kannst – Altersgrenze bei Antragsstellung: Vollendung des 30. Lebensjahres. 🙁
    Rate mal wer älter ist und keinen Anspruch hat?
    lg
    Daniela

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